Qualifikationen 

 


sind auch im Anwaltsbereich unerlässlich.

Rechtsanwalt Adam ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Familienrecht und für Strafrecht. Darüber hinaus ist Herr Adam Mediator. Es sei der Hinweis gestattet, dass von den über 2.000 Anwälten in Brandenburg derzeit weniger als 20 Kollegen die Befugnis haben, drei Fachanwaltstitel zu führen. Rechtsanwalt Adam gehört zu diesen 1% der Rechtsanwälte im Land.


Fachanwalt für Arbeitsrecht 

Die Rechtsanwaltskammern verleihen nur bei Vorliegen besonderer Fähigkeiten die Befugnis, die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ führen zu dürfen. Wie auch im Familienrecht müssen umfangreiche theoretische und praktische Kenntnisse nachgewiesen werden. Die Bandbreite reicht im Arbeitsrecht vom klassischen Problem des Arbeitsvertrages als Teil des Individualarbeitsrechts über das Schwerbehindertenrecht und weitere Schutzvorschriften für besondere Personengruppen bis zur Arbeit mit Betriebsräten als Teil des kollektiven Arbeitsrechts. Der Jurist ist gefordert.

Für den Mandanten – gleich ob Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Gewerkschaft oder Betriebsrat – bedeutet der „Fachanwalt für Arbeitsrecht“, dass sein Anwalt stets präsent ist. Der Fachanwalt ist in den Facetten des Rechtsgebiets umfassend ausgebildet und tätig, er hat stets Fortbildungen zu besuchen und dies der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. 


Fachanwalt für Familienrecht

Die Fachanwaltsordnung schreibt vor, dass für das Fachgebiet Familienrecht besondere Kenntnisse in den Bereichen 


des materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrechts 

unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts, Sozial-, Schuld-, Steuer- und Vollstreckungsrecht und 

zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft,

des familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,

des Internationales Privatrecht im Familienrecht,

der Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung

nachzuweisen sind. 


Fachanwalt für Strafrecht      

Ist ein Fachanwalt für Strafrecht wichtig?

Die Methodik der Strafverteidigung. Das Ermittlungsverfahren. Zwangsmaßnahmen. Untersuchungshaft. Die Vorbereitung einer Hauptverhandlung. Die Verteidigung in der Hauptverhandlung. Rechtsmittelrecht. Strafvollstreckungsrecht. Strafvollzugsrecht.

Wirtschaftsstrafrecht. Kapitalstrafrecht. Kriminalistik. Verkehrsstrafrecht. Betäubungsmittelstrafrecht. Jugendstrafrecht. Sexualstrafrecht.

Psychiatrische Begutachtungen. Schuldfähigkeit. Kriminalprognose. Psychologische Diagnostik und Intervention. Rechtspsychologie.

Zurück zur Eingangsfrage: Was meinen Sie?! Das Strafrecht ist komplex. Das Strafrecht ist schwierig. Es ist insbesondere eine Herausforderung – für den Mandanten und den Verteidiger. Das bisherige Leben kann durch einen Strafvorwurf radikal einen Wendepunkt erleben. Hier ist eine gewissenhafte Arbeit notwendig. Fundierte Kenntnisse sind wesentlich.

Der Fachanwalt für Strafrecht muss nachweisen, dass er mindestens 60 Fälle in drei Jahren bearbeitet hat. Hierbei hat er mindestens 40 Verhandlungstage vor einem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht wahrgenommen zu haben. Zur Erklärung: Das Schöffengericht befasst sich mit Fällen, in denen eine Straferwartung von mehr als zwei Jahren Haft – ohne Bewährung – besteht. Erfahrung ist im Strafrecht wichtig. Diese hat ein Fachanwalt für Strafrecht.


Mediator                                                

Sehr oft erscheint es nahezu erforderlich, einen Konflikt zwischen Parteien ohne anwaltliche Hilfe zu lösen. Der Rechtsanwalt ist parteiisch. Er vertritt konsequent die Interessen des Mandanten. Schlussendlich entscheidet in vielen Fällen das Gericht. Die Parteien finden keine Lösung, ihnen wird ein Ergebnis diktiert.

Die Mediation bedeutet dagegen die Einschaltung eines neutralen unparteiischen Dritten im Konflikt, der die Konfliktparteien bei ihren Verhandlungs- und Lösungsversuchen unterstützt, jedoch über keine eigene Konfliktentscheidungskompetenz verfügt (so die Definition der Mediation des Berliner Instituts für Mediation - BIM).

Dort absolviert Herr Adam seit dem Frühjahr 2006 die Ausbildung zum Mediator. Im Jahre 2008 wird diese abgeschlossen sein. Das Erlernte kann und wurde schon erfolgreich umgesetzt.

Die Mediation ist ein Prozess, der gekennzeichnet ist durch

- Freiwilligkeit
- Vertraulichkeit
- Gerichtsunabhängigkeit
- Ergebnisorientiertheit
- Zielorientiertheit
- Zukunftorientiertheit
- Strukturiertheit
- Zeitliche Begrenztheit
- Kommunikation
- Modellhaftigkeit
- Ressourcenorientiertheit
- Wechselseitigkeit und Kooperation.


Die Mediation soll damit die

- Autonomie und Eigenverantwortung der Konfliktparteien fördern
- eine modellhafte und effektive Kommunikation im Konflikt etablieren
- die Kooperationsbereitschaft und wechselseitige Akzeptanz stärken und erhöhen
- die Bereitschaft zur gemeinsamen Konfliktlösung auf einer Basis der Realität, Offenheit und Wahrung der eigenen Interessen fördern.

Eine anwaltliche Vertretung mit zunächst außergerichtlichen Verhandlungen und einem anschließenden Gerichtsverfahren kostet Zeit, Nerven und Geld. Die Mediation ermöglicht den ökonomischen Einsatz dieser begrenzt vorhandenen Ressourcen. Zu guter Letzt ist die Mediation eine Prozess, der durch Transparenz gekennzeichnet ist. Die Stufen der Mediation sind vorhersehbar und verständlich.